
Sollen zur Durchführung der Herabsetzung des Grundkapital s Aktien durch Umtausch, Abstempelung oder ein ähnliches Verfahren zusammengelegt werden, kann die Aktiengesellschaft (AG) Aktien für kraftlos erklären, die trotz Aufforderung nicht bei ihr eingereicht worden sind. Gleiches gilt für eingereichte Aktien , die die zum Ersatz durch neue......
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